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OFC Vereinbarung

OFC Vereinbarung

1. Gegenstand der Vereinbarung

Gegenstand der Vereinbarung ist die Erteilung des Status „Offizieller Fanclub“ (OFC). DieVereinbarung soll die Fankultur fördern und das Image sowie das öffentliche Erscheinungsbild der Fans und des Vereins positiv darstellen. Dazu sollen die einzelnen Punkte der Vereinbarung im Ganzen beitragen.

2. Struktur

Fandelegierte / r:

Der Fandelegierte übernimmt die Verwaltung und Abwicklung aller OFCAngelegenheitenund ist gleichzeitig Ansprechpartnerfür die OFC’s und den SCB, wie auch gegenüber den nicht OFC’s.

OFC Präsidentensitzung:

Es finden 3-4 Mal im Jahr OFCDelegiertenversammlungen statt.Zu diesen Sitzungen wird per Rundschreiben, wenn möglich 20 Tage zum voraus, eingeladen.Je nach Themen werden separate Sitzungen einberufen bei denen auch die Ansprechpartner der nicht OFC’s eingeladen werden.

3. OFC Status

Die Mitgliedschaft muss schriftlich beim SCB über die Fanbetreuung beantragt werden. Der Status OFC tritt erst dann in Kraft, wenn die Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben wurde, sowie der Fandelegierte eine Mitgliederliste, bestehend aus Name, Vorname und Jahrgang (die anderen Angaben sind freiwillig), der ausgefüllte Anmeldebogen, die FanclubStatuten und das Gründungsprotokoll vorliegen.

4. Verpflichtungen

4.1. Verpflichtungen des SCB:


4.1.1 OFC Urkunde:

Der SCB stellt dem Fanclub eine Anerkennungsurkunde über den Status Offizieller Fanclub (OFC) aus.

4.1.2 Beitragsfreie Mitgliedschaft:

Durch den Erhalt des Status OFC entstehen keine Kosten für den Fanclub.

4.1.3 OFC Eintrag:

Eintrag auf unserer offiziellen Vereinshomepage unter OFCFanclubs, inklusive Verlinkung. Nicht OFC’s werden separat aufgeführt.

4.1.4 Datenschutz:

Die Mitgliederlisten der OFC’s dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

4.1.5 Stehplatzabonnement:

Jeder OFC erhält ein Stehplatzsaisonabi Zwecks Neumitgliederwerbung.

4.1.6 OFC Anlass:

1x pro Jahr wird ein Event mit der 1. Mannschaft, exklusiv für OFC Mitglieder, organisiert.

4.1.7 Gleichbehandlung:

Alle OFC müssen respektiert und gleich behandelt werden.

4.1.8 Aktive Beteiligung:

Bei Veranstaltungen (Schweiz. Meisterschaft Eishockey, Jubiläen, etc.) von OFC’s, z.B. Sponsoring jeglicher Art (Tombolapreise, Spieler 1. Mannschaft für Autogrammstunde, etc.).

4.1.9 Raum FanClubs:

Im Stadion sollte ein Raum für die Fan Club’s und Fandelegierten zur Verfügung gestellt werden Zwecks Treffpunkt und Verkauf der Fanclub Souvenirs.

4.1.10 Innova Trophy:

Die OFCFanclub’s erhalten eine zu definierende Anzahl Freitickets für die Spiele des SCB.

4.2 Verpflichtungen des Fanclubs:


4.2.1 Der Fanclub verpflichtet sich, das Ansehen des SCB und seinen Fans durch sein Handeln und die Darstellung nach aussen zu fördern.

4.2.2 Der Fanclub verpflichtet sich politische Äusserungen, Gesten und Handlungen ganz gleich welcher Richtung bei allen Veranstaltungen des SCB, insbesondere vor, während und nach Spielen zu unterlassen. Dies gilt sowohl bei Heimals auch Auswärtsspielen (inkl. An und Abreise). Es werden keine politischen Symbole, Schriftzeichen und ähnliches auf Transparenten, Fahnen und Abzeichen verwendet.

4.2.3 Keine Gewaltanwendungen jedweder Art bei allen Veranstaltungen des SCB, insbesondere vor, während und nach Spielen. Dies gilt sowohl bei Heimals auch Auswärtsspielen (inkl. An- und Abreise).

4.2.4 Verzicht auf Benutzung pyrotechnischer Produkte jeglicher Art (z.B. Rauchbomben, Signalraketen und Bengalfackeln). Das Tragen von pyrotechnischen Produkten ist strafbar (fällt unter das Sprengstoffgesetz). Der SCB wünscht dass fehlbare Mitglieder gemeldet und je nach Situation aus dem Fanclub ausgeschlossen werden.

4.2.5 Diese Vereinbarung muss Bestandteil der jeweiligen Statuten sein. Der Fanclub verpflichtet sich darauf zu achten, dass die Vereinbarung von seinen Mitgliedern eingehalten wird.

4.2.6 Der Fanclub benötigt eine Mindestmitgliederzahl von 10 Personen.

4.2.7 Der Fanclub erstellt für die Fanbetreuung eine Namensliste seiner Mitglieder. Auf dieser müssen Name, Vorname und Jahrgang angegeben sein. Alle anderen Angaben wie Adresse und Telefonnummer sind freiwillig. Änderungen (Eintritte bzw. Austritte) müssen der Fanbetreuung min. 2x jährlich gemeldet werden (1x nach HV/GV).

4.2.8 Jeder OFC stellt für jedes Mitglied einen offiziellen Mitgliederausweis mit Name, Vorname, Fanclubzugehörigkeit und Saisonangabe aus. Vorlage wird vom SCB (Fandelegierten) geliefert.

4.2.9 Der Fanclub soll bei allen Fanclub Treffen der Fanbetreuung mit max. 2 Personen vertreten sein, soweit dies bei einer angemessenen Anreisedauer zumutbar ist.

5. Laufzeit/Kündigung


5.1.1 Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit den Unterschriften des Fanclubs, der/des Fandelegierten und des SCB. Die Laufzeit der Vereinbarung ist unbefristet.

5.1.2 Der SCB hat das Recht zur ausserordentlichen Kündigung dieser Vereinbarung wenn die unter Punkt 4.2 geregelten Vereinbarungsinhalte nicht eingehalten werden. Ansonsten wird per 30.04. die Vereinbarung automatisch um 1 Jahr verlängert.

5.1.3 Falls eine Bestimmung oder Festlegung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein sollte, beeinflusst dies nicht die Gültigkeit der Vereinbarung im Ganzen. In diesem Fall werden beide Seiten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese Bestimmung oder Festlegung durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck dieser Vereinbarung nahe kommt.

5.1.4 Es gelten ausschließlich die Punkte dieser Vereinbarung.

5.1.5 Sofern die Vereinbarung von keiner Seite gekündigt wird, können Änderungen nur von einer 2/3 Mehrheit aller Vertragsbeteiligten beschlossen werden.